BRAO-Reform

Reform der Bundesrechtsanwaltsordung zum 01.08.2022

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Ihr Ansprechpartner

Ulf Ritz
Geschäftsführender Gesellschafter

BRAO-Reform in 30 Sekunden

  • Zum 01.08.2022 tritt das „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ in Kraft.
  • Die auch abkürzend als „BRAO-Reform“ bezeichnete umfangreiche Gesetzesreform ändert in erster Linie die berufsrechtlichen Regelungen für Gesellschaften, die Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater zur Ausübung ihres Berufes bilden dürfen („Berufsausübungsgesellschaften“).
  • Dabei wird auch die Versicherungspflicht für Gesellschaften grundlegend reformiert und zwischen den Berufsständen harmonisiert.
  • Die Reformänderungen haben Auswirkungen auf den Versicherungsschutz zahlreicher Kanzleien. Inwieweit Handlungsbedarf besteht, hängt davon ab, in welcher Gesellschaftsform diese heute organisiert sind und welchen Versicherungsschutz sie bereits heute vorhalten.

Besteht auch bei Ihnen Handlungsbedarf?       Klicken Sie auf „Hier starten“ und wir sagen Ihnen schnell, unkompliziert und kompetent was genau sich für Sie persönlich ab dem 01.08.2022 verändert.

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Welche Fragen könnten für Rechtsanwälte und Steuerberater relevant sein?

  • Neue Mindestversicherungssummen + Neue Gesellschaftspolice
  • Alle haftungsbeschränkten Gesellschaften und Personengesellschaften (Sozietät GbR , Part mbH, GmbH, AG)
  • Nicht betroffen sind Freiberufler in Einzelauftritt sowie Büropartnerschaften, die nach außen hin getrennt voneinander auftreten.
  • GbR & PartG Min 500.000€ für die Gesellschaft mind. 4- fach p.a. + Berufszulassung 250.000€ für jeden zugelassenen RA / StB
  • Haftungsbeschränkte Gesellschaften (PArtmbH,GmbH, AG..) Summe abhängig von nach außen auftretenden „Köpfen“. bis 10 Gesellschaft VS 1 Mio. € 4-fach p.a. / 250.000€ pro Kopf
  • Köpfe über 10: 2 ,5Mio. € Gesellschafts VS , mind. 4 fach p.a.
  • Nicht betroffen sind Freiberufler in Einzelauftritt sowie Büropartnerschaften, die nach außen hin getrennt voneinander auftreten.
  • Die Umsetzung muss zum 01.08.2022 erfolgt sein! Sonst droht Entzug der Zulassung!
  • Wenn Sie nach außen hin auftretender RA / StB sind benötigen Sie jetzt eine eigene Zulassungspolice für die jeweilige Kammer.
  • Ihre Zulassungspolice muss, wenn bereits vorhanden nun eine Versicherungssumme iHv. 250.000€ vorweisen. Wenn Sie sich über diese Summe hinaus für die nebenberufliche Betreuung eigener Mandate absichern wollen benötigen Sie einen separaten Schutz.
  • Ja! Jeder RA benötigt nun eine eigene sogenannte Zulassungspolice, und jeder nach außen auftretende StB benötigt nun eine eigene sogenannte Nebenberufspolice, mit einer Grundsumme iHv. 250.000€. Darüber hinaus sichern Sie sich und Ihre Angestellten mit der Gesellschaftspolice über eine vorgeschriebene Mindestversicherungssumme iHv. 500.000€ / 1 Mio. € / 2,5 Mio. € ab. Welche Summe für Ihre Gesellschaft vorgeschrieben ist beantworten wir ihnen gerne verbindlich im persönlichen Gespräch.